Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 60.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2874
BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 60.78 (https://dejure.org/1979,2874)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1979 - 6 C 60.78 (https://dejure.org/1979,2874)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1979 - 6 C 60.78 (https://dejure.org/1979,2874)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,2874) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung eines Anspruchs auf Kriegsunfallfürsorge - Nachweisbarkeit des Berufssoldatenstatus des verstorbenen Ehemannes - Rechtszeitige Anmeldung des Anspruchs auf Kriegsunfallversorgung bei Nichtnachweisbarkeit eine seiner Voraussetzungen - Anspruch auf ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.11.1971 - VI C 131.67

    Antrag auf Gewährung einer Kriegsunfallversorgung - Anwendung der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 60.78
    Aus diesen Vorschriften konnte ihr im Zeitpunkt der Einfügung des § 181 a in das Bundesbeamtengesetz (mit Wirkung vom 1. September 1957 durch Art. 111 Abs. 1 Nr. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. September 1957 [BGBl. I S. 1275] - 2. ÄndGG 131 -) aber zunächst kein Anspruch erwachsen, weil sie die Meldefrist des § 81 G 131 (F. 1953) hatte verstreichen lassen und ihr daher insgesamt keine Rechte nach dem Gesetz zu Art. 131 GG zustanden (Urteil vom 30. November 1971 - BVerwG 6 C 131.67 - [Buchholz 232 § 181 a BBG Nr. 35]).

    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 30. November 1971 - BVerwG 6 C 131.67 - (a.a.O.) entschieden, daß für diese Fälle aus den der gesetzlichen Regelung in Art. 11 Abs. 10 Unterabsatz a Satz 1 des 2. ÄndGG 131 in der Fassung des Art. 11 § 18 Abs. 1 des 3. ÄndGG 131 zugrunde liegenden Erwägungen eine zeitlich modifizierte Anmeldefrist anzunehmen sei.

    Zu Unrecht glaubt das Berufungsgericht in dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1971 - BVerwG 6 C 131.67 - (a.a.O.) eine Stütze für seine Rechtsansicht zu finden.

  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 224.61
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 60.78
    Die Anmeldung eines Anspruchs auf Kriegsunfallversorgung im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG ist - ebenso wie im allgemeinen Versorgungsrecht - von dessen Geltendmachung durch einen Antrag auf Zahlung der erhöhten Versorgungsleistungen (§ 58 Abs. 2 G 131) zu unterscheiden (Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 224.61 - [Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 3]).

    In erster Linie soll sie den Versorgungsträger in den Stand setzen, alsbald Feststellungen darüber treffen zu können, ob die angezeigte gesundheitliche Beeinträchtigung auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist, worin sie besteht und welche Auswirkungen von Dauer sie haben kann (Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 224.61 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66

    Versorgung der Hinterbliebenen von erst nach dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 60.78
    Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, der Antrag, den die Klägerin mit Schreiben vom 30. Mai 1968 bei der Bezirksregierung der Pfalz gestellt und unter dem 12. Mai 1969 zurückgenommen hat, müsse unberücksichtigt bleiben, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 41.66 - [VerwRspr. Bd. 19 Nr. 185 S. 723], Beschluß vom 7. Oktober 1968 - BVerwG 6 B 61.67 -).
  • BVerwG, 05.12.1968 - II C 84.65

    Antrag auf Erteilung des Ausweises C für Sowjetzonenflüchtlinge - Gleichstellung

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 60.78
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, daß ein Antrag, der auf eine konkrete, nicht im G 131 geregelte Leistung ziele und sich an die hierfür zuständige Stelle richte, nicht den Mindestanforderungen genüge, die an einen Antrag nach § 58 Abs. 2 G 131 zu stellen sind (Urteile vom 29. Mai 1962 - BVerwG 2 C 215.60 - vom 20. September 1962 - BVerwG 2 C 118.60 - [Buchholz 234 § 58 G 131 Nr. 6] und vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 84.65 -).
  • BVerfG, 19.02.1962 - 2 BvR 650/60

    Verfassungsmäßigkeit der Leistungsmodalitäten nach G131

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 60.78
    Aus haushaltsrechtlichen und finanzpolitischen Gründen bestand und besteht aber ein dringendes Interesse daran, daß der nach dem Gesetz zu Art. 131 GG versorgungsberechtigte Personenkreis und der Umfang der in Betracht kommenden Versorgungslast möglichst bald bekannt wird (vgl. BVerfGE 14, 13 [18 f.]).
  • BVerwG, 20.09.1962 - II C 118.60

    Antrag auf Gewährung von Witwenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 60.78
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, daß ein Antrag, der auf eine konkrete, nicht im G 131 geregelte Leistung ziele und sich an die hierfür zuständige Stelle richte, nicht den Mindestanforderungen genüge, die an einen Antrag nach § 58 Abs. 2 G 131 zu stellen sind (Urteile vom 29. Mai 1962 - BVerwG 2 C 215.60 - vom 20. September 1962 - BVerwG 2 C 118.60 - [Buchholz 234 § 58 G 131 Nr. 6] und vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 84.65 -).
  • BVerwG, 29.05.1962 - II C 215.60

    Antrag einer Beamtenwitwe auf monatliche Zuwendung - Gewährung einer

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 60.78
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, daß ein Antrag, der auf eine konkrete, nicht im G 131 geregelte Leistung ziele und sich an die hierfür zuständige Stelle richte, nicht den Mindestanforderungen genüge, die an einen Antrag nach § 58 Abs. 2 G 131 zu stellen sind (Urteile vom 29. Mai 1962 - BVerwG 2 C 215.60 - vom 20. September 1962 - BVerwG 2 C 118.60 - [Buchholz 234 § 58 G 131 Nr. 6] und vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 84.65 -).
  • BVerwG, 07.10.1968 - VI B 61.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versorgung nach dem Gesetz

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 60.78
    Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, der Antrag, den die Klägerin mit Schreiben vom 30. Mai 1968 bei der Bezirksregierung der Pfalz gestellt und unter dem 12. Mai 1969 zurückgenommen hat, müsse unberücksichtigt bleiben, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 41.66 - [VerwRspr. Bd. 19 Nr. 185 S. 723], Beschluß vom 7. Oktober 1968 - BVerwG 6 B 61.67 -).
  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 C 69.80

    Erteilung einer Bescheinigung über eine Nachversicherung - Minderung der

    Der erkennende Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 30. November 1971 - BVerwG 6 C 131.67 - (a.a.O.) und vom 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 60.78 - entschieden, daß für diese Fälle aus den der gesetzlichen Regelung in Art. 11 Abs. 10 Unterabsatz a Satz 1 des 2. ÄndGG 131 in der Fassung des Art. 11 § 18 Abs. 1 des 3. ÄndGG 131 zugrunde liegenden Erwägungen eine zeitlich modifizierte Anmeldefrist anzunehmen sei.
  • BVerwG, 12.02.1982 - 6 B 8.82

    Erfordernis der Anmeldung von Ansprüchen auf Kriegsunfallversorgung

    So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden, daß die Anmeldung von Ansprüchen nach dem Bundesversorgungsgesetz beim Versorgungsamt nicht den Antrag gemäß § 58 Abs. 2 G 131 bzw. die Anmeldung gemäß § 150 BBG zu ersetzen vermag (vgl. Urteile vom 29. Mai 1962 - BVerwG 2 C 215.60 -, vom 20. September 1962 - BVerwG 2 C 118.60 - [Buchholz 234 § 58 G 131 Nr. 6], vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 84.65 - Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG 6 B 66.69 - [Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 8]; Urteil vom 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 60.78 -).
  • BVerwG, 09.06.1980 - 6 B 40.80

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge -

    So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden, daß die Anmeldung von Ansprüchen nach den Bundesversorgungsgesetz beim Versorgungsamt nicht den Antrag gemäß § 58 Abs. 2 G 131 bzw. die Anmeldung gemäß § 29 Abs. 1 G 131 i.V.m. § 181 b BBG zu ersetzen vermag (Urteile vom 29. Mai 1962 - BVerwG 2 G 215.60 -, vom 20. September 1962 - BVerwG 2 C 118.60 - [Buchholz 234 § 58 G 131 Nr. 6], vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 84.65 - Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG 6 B 66.69 - [Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 8]; Urteil vom 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 60.78 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht